Direktzahlungen ab 2015

Die Direktzahlungen bilden die 1. Säule der Europäischen Agrarförderung und wurden im Jahr 2015 grundlegend reformiert. Bei den Direktzahlungen handelt es sich um grundsätzlich von der Produktion entkoppelte Zahlungen. Der Erhalt dieser Zahlungen ist unter anderem an fachrechtliche Vorgaben (Cross Compliance) gekoppelt. 

Die ADD übt für den Bereich der Direktzahlungen die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungen aus. Vorrangiges Ziel ist deren Unterstützung zur Erreichung einer einheitlichen Umsetzung der EU-Förderung.

Ab dem Antragsjahr 2015 ist die Förderung im Rahmen der Direktzahlungen in folgende einzelne Fördergebiete aufgeteilt:

Die Basisprämie wird auf Grundlage einer förderfähigen Fläche und der mit diesen Flächen aktivierten Zahlungsansprüche gewährt.

  • der Wert der Zahlungsansprüche ist in Rheinland-Pfalz einheitlich
  • ab dem Antragsjahr 2019 bundesweit einheitlich

Eine Besonderheit im Antragsjahr 2015 war, dass mit Beginn dieser neuen Förderperiode in 2015 neue Zahlungsansprüche zugeteilt wurden, sofern die Zuteilung beantragt wurde.

Betriebsinhaber, die die Basisprämie beantragen, müssen auf Ihren Flächen bestimmte Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden einhalten. Die Einhaltung der Greening-Vorschriften ist obligatorisch.

Ab dem Antragsjahr 2017 erfolgt bei Nichteinhalten neben der Sanktionierung der Greening-Prämie auch die Sanktionierung der Basisprämie.

Das Greening umfasst die Maßnahmen:

  • Anbaudiversifizierung
  • den Erhalt des Dauergrünlands
  • die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen

Betriebsinhaber, die Anspruch auf die Basisprämie haben, wird bei entsprechender Beantragung für die ersten 46 aktivierten Zahlungsansprüche eine zusätzliche Prämie gewährt.

Junglandwirten, die Anspruch auf die Basisprämie haben, kann für maximal 90 aktivierte Zahlungsansprüche eine zusätzliche Förderung im Rahmen der Junglandwirteprämie gewährt werden.

Betriebsinhaber konnten sich einmalig zum 15. Mai 2015 zum Kleinerzeuger erklären und unterliegen somit nicht den Vorschriften des Cross Compliance und des Greenings.

Jedoch ist Ihr Anspruch auf Direktzahlungen auf maximal 1.250 € gedeckelt, sofern Sie sich zum Kleinerzeuger erklärten.

Kontakt

Timo Krapp
Tel: +49(651) 9494-624

Jens Kaub
Tel: +49(651) 9494-807