Sprachtreffs

Um zugewanderten Erwachsenen die Integration zu erleichtern und sie beim Deutschlernen zu unterstützen, fördert die Abteilung Integration und Migration des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) die Sprachtreffs als ein einfach zugängliches Angebot für alle. 
 

Sprachtreffs können dabei von Trägerinnen bzw. Trägern der Wohlfahrtsverbände und Sprachkurse, von Migrantenselbstorganisationen und Kommunen sowie von sonstigen juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts angeboten werden. Wenn Sie überlegen einen Sprachtreff zu initiieren und hierfür eine Landesförderung beantragen möchten, stellen Sie einen entsprechenden

Antrag bitte beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI)

Für die Förderung von Sprachtreffs sind sogenannte Förderkriterien festgelegt. Die Förderkriterien definieren unter anderem den Zweck und den Zeitrahmen eines Sprachtreffs, sowie die maximale Fördersumme. Sie dienen Ihnen als eine Art Handbuch. Auf der Homepage des MFFKI finden Sie neben den Förderkriterien auch eine Erläuterung dazu, welcher Grundgedanke hinter der Initiierung und Förderung von Sprachtreffs steht und für welche Personengruppen diese gedacht sind.

Die Bewilligung Ihres Antrages erfolgt durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Das MFFKI leitet nach positiver Erstprüfung Ihren Förderantrag an die ADD weiter. Durch die ADD erfolgt eine abschließende Prüfung und ggf. Bewilligung Ihres Antrages. Hierzu erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Alle darauf folgenden Fragen können Sie an uns richten. Die im Rahmen der Durchführung/Abrechnung eines Sprachtreffs benötigten Unterlagen finden Sie im Downloadbereich.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Förderungen um freiwillige Leistungen handelt, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht.