Dorferneuerung

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. 

Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:

  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
  • Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung
  • Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen
  • Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
  • Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft
  • Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen
  • Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation

Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger, auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) zuletzt geändert am 27. August 2010, gewährt werden.

Die ADD unterstützt Städte und Gemeinden bei Fragen der kommunalen Entwicklung und berät in Zusammenarbeit mit den Dorferneuerungsbeauftragten der Landkreise. Förderanträge sind von der Ortsgemeinde über die Verbandsgemeinde, die Kreisverwaltung und der ADD dem Ministerium vorzulegen.

Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Anträge sind über die Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde der Kreisverwaltung vorzulegen.

Kontakt

Trier
Dirk Görgen
Tel: +49(651) 9494-873
Dirk.Goergen(at)add.rlp.de

Neustadt an der Weinstraße
Stefan Hesse
Tel: +49(6321) 99-2491
Stefan.Hesse(at)addnw.rlp.de

Koblenz
Lisa Marie Hermann
Tel: +49 261 20546-13660
LisaMarie.Hermann(at)add.rlp.de

Weitere Informationen

Ministerium des Innern und für Sport

Förderung der Dorferneuerung (VV-Dorf) in der Fassung vom 27. August 2010

Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten - VV des Ministeriums der Finanzen vom 08.02.2022