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ADD untersagt Spendensammlungen des Vereins "Opa Karl Club e.V." in Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung Nr. 93 vom 29.07.2010

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Opa Karl Club e.V. mit Sitz in Otterberg (Landkreis Kaiserslautern) jegliche Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt. Das landesweite Sammlungsverbot ist bestandskräftig.

Im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer Sammlungserlaubnis zur Gewinnung von Fördermitgliedern für das Bundesland Rheinland-Pfalz konnte die ADD keine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Spendensammlungen und eine einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages feststellen, was in erster Linie in Zweifeln an der sammlungsrechtlichen Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen des Vereins begründet ist.

Zum Schutz der gutgläubigen Spender und angesichts des hohen öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung der Spendenbereitschaft der Bevölkerung und dem Schutz anderer Veranstalter von Sammlungen musste die ADD daher ein landesweites Sammlungsverbot aussprechen.

Sollten dennoch Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz im Namen des „Opa Karl Club e.V.“ mit Sitz in Otterberg bekannt werden, bittet die ADD in Trier um sofortige Mitteilung.

Um Verwechselungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive Ortsbezeichnung.

Die ADD informiert regelmäßig auf ihren Internetseiten über eingeleitete Maßnahmen im Spendenwesen.

Datum:29.07.2010

Ansprechperson

Eveline Dziendziol
Tel: +49(651) 9494-223
Kontakt:  pressestelle@add.rlp.de






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