
"Westerwald-Stiftung" von ADD anerkannt
Pressemitteilung Nr. 91 vom 20.07.2010Trier/Westerburg – Als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Stiftungsbehörde für Rheinland-Pfalz die "Westerwald-Stiftung" mit Sitz in Westerburg anerkannt.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde konnten die Stifter Alexander Baumann, Dusan Jovanovic und Jürgen Greis die Anerkennungsurkunde aus den Händen von ADD-Referatsleiterin Claudia Bies in Empfang nehmen. "Ich freue mich, dass wir der Westerwald-Stiftung zum Leben verhelfen konnten und wünsche Ihnen bei der Umsetzung der Stiftungsziele viel Erfolg", so Claudia Bies.
Zweck der Westerwald-Stiftung ist vornehmlich die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Neben wird auch der Naturschutz und die Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze der EU gefördert. Auch die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer und so weiter ist ebenso Zweck wie auch die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Entwicklungszusammenarbeit. Die Stiftungszwecke werden im In- und Ausland gefördert.
Die Stiftung besteht aus einem Vorstand, der zunächst aus den Stiftern selbst besteht. Weiterhin wird die Stiftungsarbeit durch einen Stiftungsrat unterstützt.| Datum: | 20.07.2010 |
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