ADD verfügt ein Sammlungsverbot gegen "PAK DAR UL ISLAM e.V."
Pressemitteilung Nr. 10 vom 27.01.2012Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein PAK DAR UL ISLAM e.V. mit Sitz in Koblenz /Rheinland-Pfalz mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen und öffentliche Aufrufe zu Geldspenden in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen.
Der Verein PAK DAR UL ISLAM führt Spendensammlungen mittels Spendendosen durch und ruft öffentlich, z.B. via Internet, zu Geldspenden auf.
Lt. Satzung ist Zweck des Vereins die Förderung und Pflege des islamischen Glaubens gemäß der Rechtsschule der „Ehle Sunnatwal Jammat“ sowie die Förderung der pakistanisch-deutschen Kultur.
Trotz mehrfacher Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen. Der Verein verweigert Auskünfte über Spendeneinnahmen, deren Verwendung für satzungsgemäße Zwecke sowie Angaben über Werbe- und Verwaltungskosten. Daher ist eine zweckentsprechende Verwendung der Spendengelder nicht sichergestellt.
Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Spendensammlungen im Namen PAK DAR UL ISLAM e.V. festgestellt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
Information für die Presseorgane:
Um Verwechselungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung.
Die ADD informiert regelmäßig auf ihren Internetseiten über eingeleitete Maßnahmen im Spendenwesen.
| Datum: | 27.01.2012 |
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