Sondereinheiten der Feuerwehr
Das Land hält zur Erfüllung seiner Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz für den Katastrophenschutz zusätzliche Ausrüstung stützpunktartig bereit (§ 6 Nr. 6 LBKG).
Zu diesen zusätzlichen Ausrüstungen des Landes zählen u.a. die Sonderheiten der Feuerwehr.
Folgende Sondereinheiten stehen im Land zur Verfügung:
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Feuerwehr-Facheinheiten Rettungshunde/Ortungstechnik (RHOT)
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Feuerwehr-Facheinheiten Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT)
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Feuerwehr-Facheinheiten Tauchen
Diese Einheiten werden nicht nur bei Gefahren größeren Umfangs eingesetzt, sondern können bereits bei „normalen Gefahrenlagen“, insbesondere bei Bedarf an spezieller Ausrüstung, besonders geschulten Einsatzkräften und bestimmter Einsatztaktik zum Einsatz kommen.
Die Sondereinheiten sind nach dem LBKG Einrichtungen der jeweiligen Gemeinden.
Unabhängig vom erheblichen finanziellen Engagement des Landes sind die Angehörigen der Sondereinheiten Feuerwehrangehörige der Gebietskörperschaft mit einer Sonderausbildung.
Sie sind der Führung der örtlichen Feuerwehr unterstellt, die für die Durchführung des jeweiligen Dienstbetriebes verantwortlich ist.
Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Standorte der jeweiligen Einheiten. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte der Spalte „Downloads“
Facheinheiten RHOT
Hamm/Sieg
Lahnstein
Hennweiler
Frankenthal
Trier
Zweibrücken
Südliche Weinstrasse
Facheinheiten SRHT
Annweiler am Trifels
Boppard
Ingelheim
Kaiserslautern
Saarburg
Trier
Facheinheiten Tauchen
Kaiserslautern
Koblenz
Ludwigshafen
Mainz
Trier
Lahnstein
Bitburg

