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Trier/Rheinland-Pfalz – Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Trier die von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verfügten sofort vollziehbaren Sammlungsverbote gegen die Tierschutzliga e.V. sowie die Mobile Tierrettung e.V. im Eilverfahren bestätigt hatte, wurde nunmehr auch die Beschwerde der Tierschutzliga in Deutschland e.V. durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückgewiesen. Die Beschlüsse gegen die Tierschutzliga in Deutschland e.V. sind unanfechtbar und damit die Sammlungsverbote bereits vor der Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu beachten.
Die für die landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz zuständige ADD hatte den beiden Vereinen mit sofort vollziehbaren Verbotsverfügungen Spendensammlungen und Fördermitgliederwerbemaßnahmen in Rheinland-Pfalz untersagt. Aufgrund der beharrlichen Weigerung zur vollständigen Auskunftserteilung sowie erheblichen Zweifeln an der satzungsgemäßen Mittelverwendung musste die ADD landesweite Sammlungsverbote für Rheinland-Pfalz verfügen. Die Vereine wurden darüber hinaus verpflichtet, alle rheinland-pfälzischen Fördermitglieder über das sofort vollziehbare Sammlungsverbot schriftlich zu informieren und den Eingang von Förderbeiträgen sowie Geldspenden zu stoppen.
Das OVG bestätigte zudem im Berufsverfahren die im Vorfeld dieser Sammlungsverbote erlassenen Auskunftsverfügungen der ADD gegen die besagten Vereinen und in diesem Zusammenhang auch das Recht der ADD, Auskünfte über Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz – auch von Spendenaufrufen via Internet – auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Sammlungsgesetzes zu verlangen.
Sollten weiterhin Spendensammlungen im Namen der Tierschutzliga in Deutschland e.V. sowie der Mobilen Tierrettung e.V. in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden, bittet die ADD um Mitteilung.
Um Verwechselungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung.
Wir informieren Sie regelmäßig auf unseren Internetseiten über eingeleitete Maßnahmen im Spendenwesen.
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