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Trier/Rheinland-Pfalz – Die Organisation cfh Unfallopfer - Hilfswerk GmbH und Förderverein Unfallopfer-Hilfswerk e.V., beide mit Sitz in Berlin, haben sich auf Grund einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der landesweit für das Sammlungsrecht zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) dazu verpflichtet, ab sofort alle Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz, insbesondere Alttextilsammlungen und Internet-Mitgliederwerbemaßnahmen sowie den Einzug von Fördermitgliedsbeiträgen von Spendern einzustellen.
Sollten dennoch Spendenaufrufe sowie Altkleidersammlungen beziehungsweise Spendeneinzüge durch das Unfallopfer Hilfswerk in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
Um Verwechslungen mit Organisationen ähnlichen Namens zu vermeiden bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung.
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