Reisekostenstelle Pirmasens
Die Reisekostenstellen der ADD sind zuständig für die Berechnung und Anordnung der Auszahlung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten nach den Vorschriften (abrufbar unter Landesrecht RLP) des
- Landesreisekostengesetz (LRKG)
- Landesumzugskostengesetz (LUKG)
- Landestrennungsgeldverordnung (LTGV).
Mit dem Landesgesetz zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften vom 14. März 2005 wurden u.a. einige Vorschriften des LRKG, der LVO zu § 6 LRKG und der LTGV geändert. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen können Sie sich rechts herunterladen.
Die Reisekostenstelle Pirmasens betreuen die Bediensteten folgender Ministerien und deren nachgeordneter Bereiche:
- Ministerium des Innern, für Sport und Infrakstruktur (ISIM)
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF)

