Korruptionsbekämpfung
In der öffentlichen Verwaltung sind in der Vergangenheit immer wieder Fälle von Korruption bekannt geworden. Insbesondere der Baubereich gilt hier als besonders korruptionsgefährdet. Jedoch darf das nicht darüber hinweg täuschen, dass auch andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung gefährdet sind.
Korruption ( insbesondere die Delikte Vorteilsannahme und �gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit ) fügt der Volkswirtschaft einen hohen finanziellen Schaden zu und lässt bei der Aufdeckung auch nur eines Einzelfalles das Vertrauen der Bevölkerung in die jeweilige Behörde rapide absinken. Hierbei spielt es dann in der öffentlichen Wahrnehmung keine Rolle mehr, dass der weitaus überwiegende Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Hand absolut vertrauenswürdig ist und korrekt arbeitet.
Dies alles zeigt, dass auch wir als eine große Behörde der öffentlichen Verwaltung ständig bemüht sein müssen, den Gefahren der Korruption entgegen zu treten. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass wir unsere Aufgaben unparteiisch und nach Recht und Gesetz erfüllen. Korruption untergräbt aber das Vertrauen der Bevölkerung in eine solche Amtsführung.
Die Korruptionsprävention ist daher offensiv zu betreiben. Sie ist Aufgabe der Vorgesetzten, denen eine besondere Verantwortung zukommt, wie auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jedem Einzelfall. Es muss bereits jeder Anschein vermieden werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ADD für persönliche Vorteile in ihrer Aufgabenerfüllung empfänglich sein könnten.
Da Korruption in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten kann, gibt es strafrechtlich keinen einheitlichen Tatbestand der �Korruption�. Die Vielfältigkeit des Auftretens von Korruption macht aber das Erkennen im Einzelfall durchaus schwierig.
Daher ist es ein besonderes Anliegen, Sie für die Gefahren der Korruption zu sensibilisieren. Rechts können Sie sich die allgemeinen Richtlinien zur Vermeidung von Korruption und insbesondere zur Annahme von Belohnungen und Geschenken aufgestellt.
Auch die aktuellen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz (VV zur Korruption in der öffentlichen Verwaltung, Institution des Vertrauensanwalts) wie auch allgemeine Hinweise (z.B. Umgang mit Sponsoring in der öffentlichen Verwaltung ) werden im Zusammenhang aufgeführt.
So ist es Ihnen immer möglich auf �einen Blick� schnell und aktuell alles Wichtige zum Thema Korruption zu erfassen.

