Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)
Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten das Binnenmarkt-Informationssystem (Internal Market Information System - IMI) entwickelt, um die elektronische Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern, die Sprachbarrieren zu überwinden und den Austausch von Informationen, die für die Anwendung von Binnenmarktrecht erforderlich sind, zu unterstützen.
IMI ist eine Internet-Anwendung, die den Verwaltungen der 27 EU-Mitgliedstaaten kostenlos zur Verfügung steht. Mithilfe einer Datenbank die jeweils zuständige Behörde in einem anderen Mitgliedstaat ermittelt und an diese dann eine konkrete Anfrage - ausgewählt aus einem in alle 23 Amtssprachen übersetzten Fragen-/Antwortkatalog - gesendet werden.
IMI ist so konzipiert, dass es für eine Vielzahl von EU-Binnenmarktvorschriften eingesetzt werden kann. Seit 2007 findet es bereits eine Anwendung im Rahmen der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (RL 2005/36/EG) für ausgewählte Berufe Anwendung. Ab 28. Dezember 2009 dient das System zur Unterstützung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG). Nach Artikel 28 ff. der EU-DLR sollen künftig die Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten auf elektronischem Wege dienstleistungsrelevante Informationen untereinander austauschen und Amtshilfe leisten, um Zweifelsfragen im Hinblick auf die Überwachung und Zuverlässigkeit von Dienstleistungserbringern zu klären.
Neben dem Basismodul für den "normalen" Informationsaustausch sieht das IMI-Modul Dienstleistungsrichtlinie noch die Zusatzfunktionen "Vorwarnmechanismus" sowie "Ausnahme im Einzelfall" vor. Entsprechend der Richtlinie sollen sich die Mitgliedstaaten im Rahmen des Vorwarnmechanismus über IMI gegenseitig informieren, wenn sie Kenntnis von Dienstleistungstätigkeiten erhalten, die einen schweren Schaden für Gesundheit und Sicherheit von Personen und Umwelt darstellen.
Für die 258 zuständigen Behörden und Stellen in Rheinland-Pfalz, die im IMI registriert sind, steht neben dem Landesbetrieb Daten und Information, der als so genannter S-DIMIC (helpdesk@ldi.rlp.de, Tel.: 06131- 60 53 60) für alle grundsätzlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit IMI zuständig ist, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Fach-DIMIC für die EU-Dienstleistungsrichtlinie als Ansprechpartner zur Verfügung. Das zum 28. Dezember 2009 in Rheinland-Pfalz in Kraft getretene Landesgesetz über die Anwendung des europäischen Binnenmarktinformationssystems regelt die konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten. Danach koordiniert die ADD die Informationsanfragen und die Vorwarnungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten und gibt sie zielgerichtet an die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz weiter. Beabsichtigt eine zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz, eine Vorwarnung an Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten zu senden, überprüft die ADD, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Vorwarnung gegeben sind. Darüber hinaus fungiert die ADD als Verbindungsstelle bei Unstimmigkeiten zwischen den Behörden.
Da über IMI auch sensible, personenbezogene Daten ausgetauscht werden, muss umfassender Datenschutz gewährleistet werden. Generell ist festzuhalten, dass IMI nicht zu einer standardisierten Regelabfrage führen, sondern nur bei begründetem, konkretem Informationsinteresse im Zusammenhang mit Dienstleistungen eingesetzt werden soll. Die Nutzung des IMI unterliegt den geltenden Datenschutzbestimmungen, deren Anwendung in der Verantwortung der IMI-Nutzer liegt. Darüber hinaus stehen den IMI-Nutzern konkrete Datenschutz-Leitlinien zur Verfügung, in denen die Funktionsweise des IMI aus der Perspektive des Datenschutzes erläutert wird und die eine nützliche Anleitung und Unterstützung für die Arbeit mit IMI darstellen.


