Prüfung gem. Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Ausbilderinnen und Ausbilder in der hauswirtschaftlichen Berufsbildung sind geeignet, wenn sie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse und berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Mit der erfolgreich abgelegten Ausbilder-Eignungsprüfung weisen die Absolventinnen und Absolventen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach, die neben der fachlichen Eignung in der Hauswirtschaft Voraussetzung sind, Auszubildende auszubilden.
Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in oder in angrenzenden Berufsfeldern, z.B. Restaurantfachmann/-fachfrau, Koch/Köchin, Bäckereifachverkäufer/in, Konditoreifachverkäufer/in, Fachfrau/Fachmann für Systemgastronomie.
Die Ausbildereignungsprüfung kann auch in Verbindung mit der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft abgelegt werden, es ist bereits einer von drei Prüfungsteilen der Meisterprüfung.
Prüfungstermine:
Anmeldefrist: 01.09.2012
schriftlich: 17.11.2012

