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Eingangsbereich der ADD in Trier
Foto: Miriam Lange, ADD
Startseite  >  Zentrale Aufgaben  >  Berufsbildung  >  Fortbildungsprüfungen in der Hauswirtschaft  >  Ausbildereignung Hauswirtschaft

Prüfung gem. Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)


Ausbilderinnen und Ausbilder in der hauswirtschaftlichen Berufsbildung sind geeignet, wenn sie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse und berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.

Mit der erfolgreich abgelegten Ausbilder-Eignungsprüfung weisen die Absolventinnen und Absolventen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nach, die neben der fachlichen Eignung in der Hauswirtschaft Voraussetzung sind, Auszubildende auszubilden.

 

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in oder in angrenzenden Berufsfeldern, z.B. Restaurantfachmann/-fachfrau, Koch/Köchin, Bäckereifachverkäufer/in, Konditoreifachverkäufer/in, Fachfrau/Fachmann für Systemgastronomie.

 

Die Ausbildereignungsprüfung kann auch in Verbindung mit der Meisterprüfung in der Hauswirtschaft abgelegt werden, es ist bereits einer von drei Prüfungsteilen der Meisterprüfung.

Prüfungstermine:

Anmeldefrist: 01.09.2012

schriftlich:     17.11.2012


Ansprechperson

Margot Baur (fachl. Fragen)
Tel: +49(6321) 99-2474

Roswitha Siegismund (rechtl. Fragen)
Tel: +49(651) 9494-258





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Zulassung zur Prüfung AEVO 
Prüfungsordnung AEVO