AdA-Reha
Ausbilderinnen und Ausbilder für die Berufe der Hauswirtschaft im Reha-Bereich
sind in Rheinland-Pfalz verpflichtet, eine Zusatzqualifikation im sonder- und sozialpädagogischen Bereich für berufliche Bildungsgänge in der Hauswirtschaft nach §§ 64, 66 und 67 BBiG zu absolvieren.
In der Prüfung weisen die Ausbilder/innen nach, dass sie über sonder- und sozialpädagogische Kenntnisse und Handlungsstrategien verfügen, das Lernverhalten und die Lernfähigkeit (lern-) behinderter Menschen zu erfassen und geeignete Ausbildungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Seminarreihe umfasst 6 Module.
- Modul 1: Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Rehabilitation
- Modul 2: Junge Menschen als Rehabilitanden
- Modul 3: Beobachten und Beurteilen als kooperative Aufgabe in der Rehabilitation
- Modul 4: Fördermaßnahmen in der Rehabilitation
- Modul 5: Teamarbeit in der Rehabilitation
- Modul 6: Lehren und Lernen in der Rehabilitation
Zur Prüfung zugelassen werden Ausbilderinnen und Ausbilder, die eine mit Erfolg abgelegte Prüfung als Meisterin/Meister der Hauswirtschaft oder als hauswirtschaftlicher Betriebsleiterin/Betriebsleiter (mit Prüfung gem. AEVO) oder als Wirtschafterin/Wirtschafter mit Prüfung gemäß AEVO oder als Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter mit Prüfung gemäß AEVO nachweist und an der Fortbildung „handlungsorientierte Ausbildung von Reha-Ausbilderinnen und Reha-Ausbildern“ teilnimmt.
Die Fortbildung als berufsbegleitendes Angebot wird von der LAG Hauswirtschaft angeboten. Beginn der Seminarreihe ist jeweils im Herbst eines Jahres.

