Geprüfter Meister für Bäderbetriebe / Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe
Geprüfter Meister für Bäderbetriebe / Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Geprüfte Meister/innen für Bäderbetriebe sind hauptsächlich in öffentlichen und privaten Frei- und Hallenbädern, See- und Strandbädern, Meerwasser- und Wellenbädern tätig. Darüber hinaus können Sie bei Schwimmvereinen oder Fitnesszentren, in Wellnesshotels, bei kommunalen Sportämtern oder in medizinischen Badeeinrichtungen von Rehabilitationskliniken oder in Altenheimen beschäftigt sein.
Geprüfte Meister für Bäderbetriebe / Geprüfte Meisterinnen für Bäderbetriebe übernehmen Fach- und Führungsaufgaben im Kur- und Bäderwesen. Ziel ihrer Tätigkeit ist es, die Leitung des Badebetriebes und die Überwachung sämtlicher technischer Anlagen zu koordinieren und kontrollieren.
Inhalte der Meisterprüfung:
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Allgemeiner Teil
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Fachtheoretischer Teil
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Fachpraktischer Teil
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Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
Zulassungsvoraussetzung:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Fachangestellte/r für Bäderbetriebe oder Schwimmmeistergehilfe und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
Da für diese Fortbildung z.Zt. In Rheinland-Pfalz keine Lehrgänge angeboten werden, wird auch keine Prüfung dafür durchgeführt. Rheinland-Pfälzer müssen aber trotzdem hier die Zulassung beantragen und werden dann zur Prüfungsabnahme in das Land des Lehrganges überstellt.

