Geprüfter Wassermeister / Geprüfte Wassermeisterin
Der Geprüfte Wassermeister/ Die Geprüfte Wassermeisterin ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Geprüfte Wassermeister/innen sind hauptsächlich in der Wasserversorgung und Abwasserwirtschaft tätig, z.B. in industriellen oder kommunalen Wasserwerken oder Kläranlagen. Weiterhin können sie auch in der Getränkeherstellung, etwa bei der Wassergewinnung, beschäftigt sein.
Der Geprüfte Wassermeister/ Die Geprüfte Wassermeisterin übernimmt unter anderem Fach- und Führungsaufgaben in Wasserwerken und Wasserversorgungs-betrieben. Ziel ihrer Tätigkeit ist es, die Wassergewinnung, -aufbereitung und –speicherung zu koordinieren.
Inhalte der Meisterprüfung:
Prüfungsfächer des grundlegenden Teils:
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Rechtsbewusstes Handeln
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Betriebswirtschaftliches Handeln
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Anwenden von Methoden der Information
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Kommunikation und Planung
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Zusammenarbeit im Betrieb
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Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Prüfungsfächer des handlungsspezifischen Teils:
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Handlungsbereich Technik
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Handlungsbereich Organisation
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Handlungsbereich Führung und Personal
Zulassungsvoraussetzung zur Grundlegenden Qualifikation:
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Ver- und Entsorger / in und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
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eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
Da für diese Fortbildung z.Zt. In Rheinland-Pfalz keine Lehrgänge angeboten werden, wird auch keine Prüfung dafür durchgeführt. Rheinland-Pfälzer müssen aber trotzdem hier die Zulassung beantragen und werden dann zur Prüfungsabnahme in das Land des Lehrganges überstellt.

