Geprüfter Meister/geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
Der Geprüfte Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice / die Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Geprüfte Meister/innen für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sind hauptsächlich in der Abwasserwirtschaft tätig, z.B. in Betrieben öffentlicher oder privater Abwasser- und Kanalsysteme. Darüber hinaus können sie auch für Firmen tätig werden, die sich z.B. auf die Reinigung von Industrie- und Tankanlagen spezialisiert haben. Weiterhin sind Sie auch im Bereich der Abfallwirtschaft, z.B. bei Entsorgungsbetrieben tätig.
Der Geprüfte Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice /die Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice übernimmt hauptsächlich Fach- und Führungsaufgaben bei der Reinigung, weiterhin auch bei der Überwachung und Instandhaltung von Abwasserleitungen- und Kanälen, in Abwasserbauwerken, Rohrleitungen wie auch im privaten und öffentlichen Bereich.
Inhalte der Meisterprüfung:
Prüfungsfächer des grundlegenden Teils:
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Rechtsbewusstes Handeln
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Betriebswirtschaftliches Handeln
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Anwenden von Methoden der Information
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Kommunikation und Planung
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Zusammenarbeit im Betrieb
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Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Prüfungsfächer des handlungsspezifischen Teils:
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Handlungsbereich Technik
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Handlungsbereich Organisation
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Handlungsbereich Führung und Personal
Zulassungsvoraussetzung zur Grundlegenden Qualifikation:
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, zur Fachkraft für Abwassertechnik, zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, zum/zur Ver- und Entsorger/in und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
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eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Da für diese Fortbildung z.Zt. In Rheinland-Pfalz keine Lehrgänge angeboten werden, wird auch keine Prüfung dafür durchgeführt. Rheinland-Pfälzer müssen aber trotzdem hier die Zulassung beantragen und werden dann zur Prüfungsabnahme in das Land des Lehrganges überstellt.

