Geprüfter Meister/geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
Der Geprüfte Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/ die Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Geprüfte Meister/innen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung sind hauptsächlich in öffentlichen und privaten Abfallbeseitigungs- und Städtereinigungs-betrieben, bei Müllverbrennungsanlagen, Abfallsammelzentren oder in Recyclingfirmen beschäftigt. Darüber hinaus können Sie auch in Entsorgungsab-teilungen von Krankenhäusern oder Industrieunternehmen und auch in Ingenieurbüros z.B. im Bereich Fachplanung für Abfall- und Umwelttechnik tätig sein.
Die Geprüften Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/ Die Geprüften Meisterinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
übernehmen unter anderem Fach- und Führungsaufgaben bei der Müllentsorgung. Ziel ihrer Tätigkeit ist die umweltschonende Abfallbeseitigung und Abfallverwertung.
Inhalte der Meisterprüfung:
Prüfungsfächer des grundlegenden Teils:
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Rechtsbewusstes Handeln
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Betriebswirtschaftliches Handeln
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Anwenden von Methoden der Information
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Kommunikation und Planung
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Zusammenarbeit im Betrieb
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Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Prüfungsfächer des handlungsspezifischen Teils:
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Handlungsbereich Technik
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Handlungsbereich Organisation
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Handlungsbereich Führung und Personal
Zulassungsvoraussetzung zur Grundlegenden Qualifikation:
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, zur Ver- und Entsorger/in und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
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eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Da für diese Fortbildung z.Zt. In Rheinland-Pfalz keine Lehrgänge angeboten werden, wird auch keine Prüfung dafür durchgeführt. Rheinland-Pfälzer müssen aber trotzdem hier die Zulassung beantragen und werden dann zur Prüfungsabnahme in das Land des Lehrganges überstellt.

