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Eingangsbereich der ADD in Trier
Foto: Miriam Lange, ADD
Startseite  >  Zentrale Aufgaben  >  Berufsbildung  >  Fortbildungsprüfungen im öffentlichen Dienst  >  Gepr. Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Geprüfter Meister/geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung


Der Geprüfte Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/ die Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Geprüfte Meister/innen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung sind hauptsächlich in öffentlichen und privaten Abfallbeseitigungs- und Städtereinigungs-betrieben, bei Müllverbrennungsanlagen,  Abfallsammelzentren oder in Recyclingfirmen beschäftigt. Darüber hinaus können Sie auch in Entsorgungsab-teilungen von Krankenhäusern oder Industrieunternehmen und auch in Ingenieurbüros z.B. im Bereich Fachplanung für Abfall- und Umwelttechnik tätig sein.

Die Geprüften Meister für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung/ Die Geprüften Meisterinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung

übernehmen unter anderem Fach- und Führungsaufgaben bei der Müllentsorgung. Ziel ihrer Tätigkeit ist die umweltschonende Abfallbeseitigung und Abfallverwertung.

 

Inhalte der Meisterprüfung:

Prüfungsfächer des grundlegenden Teils:

  • Rechtsbewusstes Handeln

  • Betriebswirtschaftliches Handeln

  • Anwenden von Methoden der Information

  • Kommunikation und Planung

  • Zusammenarbeit im Betrieb

  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

 

Prüfungsfächer des handlungsspezifischen Teils:

  • Handlungsbereich Technik

  • Handlungsbereich Organisation

  • Handlungsbereich Führung und Personal

 

 Zulassungsvoraussetzung zur Grundlegenden Qualifikation:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, zur Ver- und Entsorger/in und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis

  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis

  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Da für diese Fortbildung z.Zt. In Rheinland-Pfalz keine Lehrgänge angeboten werden, wird auch keine Prüfung dafür durchgeführt. Rheinland-Pfälzer müssen aber trotzdem hier die Zulassung beantragen und werden dann zur Prüfungsabnahme in das Land des Lehrganges überstellt.


Ansprechperson

Judith Schnitzler
Tel: +49(651) 9494-240






Downloads

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung 
Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung