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Eingangsbereich der ADD in Trier
Foto: Miriam Lange, ADD
Startseite  >  Zentrale Aufgaben  >  Berufsbildung

Berufsbildung im öffentlichen Dienst und in der Hauswirtschaft

Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz und zuständige Behörde nach §§ 71 und 73 BBiG


Die Zuständige Stelle

  • trägt alle neuen Ausbildungsverträge nach Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein,
  • organisiert die Zwischen- und Abschlussprüfungen,
  • organisiert die Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfung, Prüfung gemäß AEVO)
  • beruft und betreut die erforderlichen Prüfungs- und Fachausschüsse,
  • legt die Prüfungstermine fest,
  • koordiniert die zu stellenden Prüfungsklausuren,
  • entschädigt die Prüfer,
  • erstellt die Prüfungszeugnisse,
  • zertifiziert Qualifizierungsbausteine (Berufsausbildungsvorbereitung),
  • berät Ausbilder, Auszubildende, Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen und kommunalen Studieninstituten in allen Fragen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Berufsausbildungsvorbereitung und Umschulung

Weitere Aufgabenfelder der Zuständigen Stelle

  • Genehmigungen von Verkürzungen und Verlängerungen der Ausbildungszeit
  • gegebenenfalls vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
  • bei Nichtbestehen der Prüfungen erlässt die Zuständige Stelle den rechtsmittelfähigen Bescheid
  • in einer Vielzahl von Ausschüssen obliegt der Zuständigen Stelle die Geschäftsführung
  • Erlass von Prüfungsordnungen und Regelungen
  • Überwachung der Umsetzung von Neuregelungen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung in der Praxis
  • Durchführung von Modellprojekten und Umsetzung von Projektergebnissen

Das Referat 12 nimmt in der hauswirtschaftlichen Berufsbildung auch die Aufgaben der zuständigen Behörde wahr:

  • die Anerkennung der Eignung als Ausbildungsstätte in der Hauswirtschaft (ausgenommen ländliche Hauswirtschaft)
  • die widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung als Ausbilder