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Startseite  >  Schulen  >  Wissenschaftliche Untersuchungen

Genehmigung von wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen


Gem. § 67 Abs. 6 Schulgesetz Rheinland-Pfalz sind alle wissenschaftlichen Untersuchungen, die nicht von den Schulen selbst, von den Schulbehörden oder den Schulträgern durchgeführt werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu genehmigen.

Diese Genehmigung ist allerdings nur dann zu erteilen, wenn ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse anzuerkennen ist.

Welche Unterlagen hier einzureichen sind entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Download.


Ansprechperson

Stefanie Heß
Tel: +49(651) 9494-949






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Info für wissenschaftliche Untersuchungen