Schulstruktur- entwicklung und -entwicklungsplanung
Die durch die Landesregierung in Gang gesetzte Schulstrukturreform mit den Zielen, ein möglichst wohnortnahes Schulangebot mit allen Bildungsgängen und Abschlüssen und zugleich demografiefeste Schulstrukturen zu schaffen, hat auch der Schulentwicklungsplanung neue Impulse gegeben.Das neue Schulgesetz hat als allgemeinbildende Schularten neben den Grundschulen, Förderschulen, Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien die neue Schulart Realschule plus mit den Schulformen kooperative oder integrative Realschule geschaffen. Die bisherigen Regionalen Schulen und Dualen Oberschulen, die bereits über zwei Bildungsgänge der Sekundarstufe I verfügen, werden kraft Gesetzes Realschulen plus. In einem Zeitraum von 2009 – 2013 können bestehende Hauptschulen und Realschulen aufgehoben und an ihrer Stelle auf Antrag des Schulträgers Realschulen plus als Schulen mit zwei Bildungsgängen errichtet werden. Diese können ab 2011/12 um eine zweijährige Fachoberschule erweitert werden, wenn sie eine gemeinsame Orientierungsstufe gebildet und erstmals durchlaufen haben. Wie bisher besteht auch weiterhin die Möglichkeit, auf Antrag des Schulträgers bestehende Schulen aufzuheben und an diesen Standorten Integrierte Gesamtschulen zu errichten.
Der Gesetzgeber hat die Mindestgröße der Schularten z. T. neu bestimmt, die Frage der Schulträgerschaft geklärt und die Schülerbeförderung den veränderten Gegebenheiten angepasst. Er hat auch Regelungen getroffen, die ausschließlich für den Transformationsprozess bis 2013 gelten.
Das zuständige Ministerium hat zusätzliche Vorgaben formuliert, die die Wahlmöglichkeiten der Eltern zwischen kooperativen und integrativen Angeboten, genehmigungsfähige Formen der Dislozierung, die Größe der Integrierten Gesamtschulen oder die Ausstattung der Schulen als Ganztagsschulen und Schwerpunktschulen oder mit Stellen für Schulsozialarbeit betreffen.
Die Schulstrukturreform zielt gegenwärtig in erster Linie auf die Schulen der Sekundarstufe I; es liegt aber auf der Hand, dass Schulstrukturreform und Schulentwicklungspläne sich auch zur Zukunft der Grundschulen und Förderschulen verhalten müssen. Die Sekundarstufe II der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen sowie die Weiterentwicklung der Berufsbildenden Schulen sind von den aktuellen Veränderungen ebenfalls betroffen und sollten bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden.

