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Berufsbildende Schulen


Die unterschiedlichen Schulformen der Berufsbildenden Schulen teilen sich in Wahlschul- und Pflichtschulbereiche.

Schüler, die die Schule ohne Abschluss oder mit dem Hauptschulabschluss (Berufsreife) verlassen oder sich in einer Erstausbildung befinden, sind grundsätzlich schulbesuchspflichtig.

Der Pflichtschulbereich umfasst die Berufsschule (während der dualen Ausbildung), das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und die Berufsfachschule I (BF I).

Aufgrund ihres Wohnortes ist es den Schülern in diesen Bildungsgängen nicht immer möglich, die zuständige Berufsbildende Schule zu erreichen. Die folgenden Anträge bieten die Möglichkeit, einen notwendigen Schulwechsel an der zuständigen Berufsschule zu beantragen. Eine Ausnahme bildet hier die Beschulung im Blockunterricht der Länderübergreifenden Fachklassen für Auszubildende in Splitterberufen.

Bitte informieren Sie sich über das Merkblatt „Zuweisung“, ob ein Schulwechsel an eine andere als die zuständige Berufsbildende Schule möglich ist.

Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler

  • Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Berufsschule zur Beschulung im Berufsvorbereitungsjahr oder in der Berufsfachschule I  Vordruck S

Schulpflichtige Auszubildende

  • Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Berufsschule innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz Vordruck RP
  • Antrag zum Besuch einer Berufsschule in einem anderen Bundesland Vordruck B
  • Antrag zum Besuch des Blockunterrichts einer länderübergreifenden Fachklasse für Schüler/innen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender Vordruck L

Die Anträge finden Sie rechts in unserem Downloadbereich.


Ansprechperson

Marie-Luise Kebig (Trier)
Tel: +49(651) 9494-398

Klaus Ollrich (Koblenz)
Tel: +49(261) 120-2748

Wolfgang Winter (Neustadt a.d.W.)
Tel: +49(6321) 99-2308




Downloads

Merkblatt Zuweisungen 
Vordruck S 
Vordruck RP 
Vordruck B 
Vordruck L