Sowohl bei der ADD als auch beim MBWWK sind Gleichstellungsbeauftragte für den Schulbereich ernannt. Die Gleichstellungsbeauftragten bei der ADD stehen den Gleichstellungsbeauftragten an Schulen gerne als Ansprechpartnerinnen und zur Unterstützung ihrer Arbeit zur Verfügung. Sie unterstützen auf Anfrage auch die Arbeit der Regionalen Arbeitskreise bzw. die Neu-Einrichtung von Arbeitskreisen.
Die Gleichstellungsbeauftragten bei der ADD und im MBWWK werden gemäß LGG bei allen Entscheidungen und Fragestellungen beteiligt, die in der Zuständigkeit der jeweiligen Verwaltungsebene liegen, z.B.
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Zuständigkeit |
Beteiligung der GB |
| Besetzung von Funktionsstellen an Schulen |
| Auswahlentscheidung durch den Präsidenten der ADD |
| Auswahlentscheidung durch das Ministerium |
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| Grundsätzliche Regelungen im Schulbereich |
Fachabteilungen des MBWWK |
im MBWWK |
| Einstellungen in den Schuldienst/ Verbeamtung |
ADD |
bei der ADD |
| Genehmigung von Anträgen auf Teilzeit |
ADD |
bei der ADD |