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Förderung der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen


Die Förderung der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes. Es regelt die Ordnung und Förderung der Weiterbildung und gewährleistet Strukturen und Rahmenbedingungen. Das Weiterbildungsgesetz ermöglicht neben einer Grund- und einer Angebotsförderung für die anerkannten Träger der Weiterbildung die Förderung von Maßnahmen der Weiterbildung

  • zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann,
  • zum Nachholen von Schulabschlüssen,
  • zu aktuellen Themen im Bereich der politischen Bildung,
  • für bildungsbenachteiligte Zielgruppen
  • sowie für das Weiterbildungspersonal.

Ansprechperson

Agnes Becker
Tel: +49(651) 9494-305






Link

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur