Förderung der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen
Die Förderung der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes. Es regelt die Ordnung und Förderung der Weiterbildung und gewährleistet Strukturen und Rahmenbedingungen. Das Weiterbildungsgesetz ermöglicht neben einer Grund- und einer Angebotsförderung für die anerkannten Träger der Weiterbildung die Förderung von Maßnahmen der Weiterbildung
- zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann,
- zum Nachholen von Schulabschlüssen,
- zu aktuellen Themen im Bereich der politischen Bildung,
- für bildungsbenachteiligte Zielgruppen
- sowie für das Weiterbildungspersonal.

