Kultur-, Kunst- und Heimatpflege
Im Rahmen der Kulturpflege werden Zuwendungen für verschiedene Projekte kommunaler und privater Träger bewilligt und abgerechnet. Hierbei handelt es sich um die Förderung der allgemeinen Musikpflege, von Bibliotheken, Museen, Theatern, Literatur und Ausstellungen.
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Die Förderung von Bibliotheken umfasst die Neubeschaffung von Büchern und Schriften und die Restaurierung von Altbeständen.
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Nichtstaatliche Museen erhalten im Rahmen der Projektförderung Zuwendungen zur Erweiterung und Ergänzung ihrer Bestände sowie für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen. Zuständig ist die ADD Trier, die inhaltliche Prüfung der Anträge wird vorab vom Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V. vorgenommen. Mit der institutionnellen Förderung ist die ADD-Außenstelle in Neustadzt betraut.
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Die nichtstaatlichen Theater werden durch Zuwendungen zur Aufrechterhaltung des Spieltriebes und für die Ergänzung oder Ersatzbeschaffung von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen gefördert.
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Ziel der Literaturförderung ist die Förderung von Publikationen, die sich mit der Landeskunde- und Geschichte befassen. Durch Hilfen im Rahmen von Ausstellungen werden insbesondere junge Künstler unterstützt.
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Die Kulturförderung umfasst gleichfalls die Heimatpflege und Heimatforschung. In diesem Rahmen werden Dorfchroniken und heimatkundliche Veröffentlichungen finanziell gefördert.
Förderung der Heimatpflege und Heimatforschung ist eine freiwillige Leistung des Landes, auf die kein Rechtsanspruch entsteht.
Bei Fragen bezüglich der inhaltlichen Prüfung von Anträgen bei Projektförderung wenden Sie sich bitte an den Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.,
Weitere Informationen können Sie sich rechts herunterladen.

