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Startseite  >  Schulen  >  Anträge und Infos  >  Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Durch das Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist an die Stelle der Untersuchungen nach §§ 47, 48 des Bundesseuchengesetzes eine Belehrung (§ 35 IfSG) durch den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn getreten. Die Vorschrift des § 35 IfSG verpflichtet den Arbeitgeber und Dienstherrn, die in den Gemeinschaftseinrichtungen tätigen Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit und anschließend regelmäßig über die sie betreffenden Anforderungen und die Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 IfSG zu belehren.


Ansprechperson

Helmut Kraus
Tel: +49(651) 9494-340






Downloads

Anschreiben zur Umsetzung des IfsG 
Belehrung über die Umsetzung des IfsG 
Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte nach dem IsfG 
Auszug aus dem IfSG. 
Vordruck Erklärung über die Informationen zum IfsG