Gestellungsverhältnisse
Gestellungsverhältnisse sind nebenamtliche oder nebenberufliche Verträge die unter die betreffenden Vereinbarungen des Landes Rheinland-Pfalz mit den evangelischen und katholischen Kirchen fallen.
Hier beträgt der Umfang der Beschäftigung mit weniger als der Hälfte der Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft. (kirchlichen Bediensteten zur Erteilung des Religionsunterrichtes nur ev. und kath. Religion.)
Der Gestellungsvertrag, ist ein Vertrag über die Bereitstellung eines/r Religionslehrers/in zur Erteilung des Religionsunterrichtes (nur ev. und kath. Religion), die unter die betreffenden Vereinbarungen des Landes Rheinland-Pfalz mit den evangelischen und katholischen Kirchen fallen. Hier beträgt der Umfang der Beschäftigung mit mehr als der Hälfte des betreffenden Regelstundenmaßes.
Anträge können Sie sich rechts herunterladen.

