Festsetzungsstelle Beamtendienstzeiten
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) trifft – wenn Sie als rheinland-pfälzischer Landesbeamter im Dienst einer der unten näher bezeichneten Dienststellen stehen – als zuständige Personaldienststelle die Entscheidungen über
- die Berechnung und Festsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) nach den Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG),
- die Berechnung und Festsetzung des Jubiläumstages für das 25-, 40- und 50-jährige Dienstjubiläum (Dienstzeitberechnung DZB) nach der Jubiläumszuweindungsverordnung (JubVO)
- die Anerkennung der Vordienstzeiten (Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis) als ruhegehaltfähige Dienstzeit nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
- die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen
Die ADD trifft die vorgenannten Entscheidungen für
- alle verbeamteten Lehrkräfte der öffentlichen Schulen des Landes Rheinland-Pfalz, für die sie personalaktenführende Dienststelle ist
- alle Beamten der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum
- alle Landesbeamten der Kreisverwaltungen als untere Behörden der allgemeinen Landesverwaltung
- alle Beamten aus dem Geschäftsbereich der ADD (Schadenregulierungsstelle Koblenz, Reisekostenstellen Birkenfeld und Pirmasens u. a.), s. a. „wir über uns/Adressen“
Rechts unter den Downloads finden Sie zu den genannten Sachgebieten ausführliche Informationen in den Merkblättern
- Besoldung
- Versorgung
- Dienstjubiläen
- Vorschüsse
Bitte haben Sie Verständnis, dass es sich hierbei lediglich um grundlegende Informationen handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und die Ihnen lediglich einen Überblick über die jeweiligen Rechtsgebiete geben sollen.
Weitergehende Informationen zu Besoldung und Versorgung finden Sie auch der Internetseite der Oberfinanzdirektion Koblenz - ZBV -.

