Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise (allgemeine schulische Zeugnisse)
Ausländische Bildungsnachweise bzw. ausländische Schulzeugnisse werden hier geprüft und deutschen Schulabschlüssen gleichgestellt. Eine Prüfung kann jedoch nur dann erfolgen, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hat bzw. der Wohnsitz im Ausland liegt und der Studienwunsch für eine Studieneinrichtung im Land Rheinland-Pfalz besteht. Weiterhin dürfen auch Antragsteller/ Bewerber aus Luxemburg ihre Unterlagen einreichen, wenn sie ihre Ausbildung an Einrichtungen (z.B. in Berufsschulen) im Land Rheinland-Pfalz fortsetzen wollen. Zur Einsichtnahme der erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie nebenstehend rechts einen Link zum Herunterladen der Info. Nach Bearbeitung wird bei erfolgreicher Anerkennung eine Gebühr fällig (Diese liegt im Normalfall in einer Spanne von 25,00 € für Hauptschulabschluss bis maximal 65,00 € für die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. In Sonderfällen können jedoch bis zu 120,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben werden).
Besuchszeiten/Öffnungszeiten:
| Montag - Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.30 Uhr 14.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr - 13.00 Uhr |
Vorsprachen müssen generell vorher telefonisch abgestimmt werden (Telefon-Nr. siehe Ansprechpersonen).

