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Weintrauben
Foto: Harald Eiß, ADD
Startseite  >  Landwirtschaft, Weinbau, Wirtschaftsrecht  >  Wirtschaftsrecht und Preisüberwachung, Ernährungssicherstellung  >  Umsatzsteuerbefreiung

Umsatzsteuerbefreiung für allgemeinbildende und berufsbildende Einrichtungen nach § 4 Nr. 21a) bb) und Nr. 21 b) UStG


Nach dieser Vorschrift sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen und selbständiger Lehrer von der Umsatzsteuer befreit, wenn die ADD bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegenden Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.


Umsatzsteuerbefreiung für anzeigepflichtige Unterrichtseinrichtungen nach dem Privatschulgesetz und allgemeinbildenden Unterricht finden Sie auf unserer Seite

"Freie Unterrichtseinrichtungen".


Ansprechperson

Peter Berger (allgemein)
Tel: +49(651) 9494-508

Yvonne Tombers (Schulen)
Tel: +49(651) 9494-976





Downloads

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung 
Bescheinigungsverfahren bei Zertifizierung durch Fachkundige Stellen 
(Rundverfügung vom 13.12.2010)
Bescheinigungsverfahren bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem SGB III 
(Verfügung der OFD vom 24.10.2011)