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Foto: Harald Eiß, ADD
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Telemediengesetz / Rundfunkstaatsvertrag


Elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, sogenannte Telemedien, sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Die Rahmenbedingungen werden geregelt im Telemediengesetz (TMG) und im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien der Länder, dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Zu den Telemedien gehören Angebote im Internet, wie Webshops, Online-Auktionshäuser, Suchmaschinen, Webmail-Dienste, Informationsdienste, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communities, Webportale (auch private Websites) und Blogs.

Für Telemedienangebote gilt grundsätzlich die verfassungsmäßige Ordnung. Der Rundfunkstaatsvertrag normiert für die Inhalte von Telemedien die Einhaltung der Vorschriften der allgemeinen Gesetze und der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre.

Als Aufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz überwacht die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Ausnahme der Belange des Datenschutzes und des Jugendmedienschutzes die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Telemedien. Hierzu zählt beispielsweise die Einhaltung der Impressumspflicht durch Anbieter von Webdiensten. Auch die rechtliche Beurteilung von Gewinnspielen im Internet, die dem Rundfunkstaatsvertrag unterfallen, obliegt dem Wirtschaftsrecht. Hingegen werden Gewinnspiele nach dem Landesgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag dem Bereich Ordnungswesen/Glücksspielaufsicht der ADD zugeordnet.

Die Einhaltung des Datenschutzes durch Diensteanbieter mit Sitz in Rheinland-Pfalz überwacht der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz. Seinem Tätigkeitsfeld unterliegt u.a. der Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Nutzung zu Geschäftszwecken.

Im Bereich des Jugendschutzes legt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag für Rundfunk und Telemedien die einheitlichen Regelungen fest. Entscheidungsorgan der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Sie beurteilt die Angebote im Hörfunk- und Fernsehsendungen, Internet- oder Videotext-Seiten auf jugendgefährdende Inhalte.

Eine effektive Internetaufsicht erfordert gemeinsames Engagement. Internetnutzer können daher illegale oder jugendgefährdende Inhalte sowie Verstöße gegen die Impressumspflichten an die jeweils zuständigen Beschwerdestellen melden.

 


Ansprechperson

Birgit Lutgen-Hardt (Ordnungswidrigkeiten)
Tel: +49(651)9494-510

Janka Kuß (Gewinnspiele / Rundfunkstaatsvertrag)
Tel: +49(651)9494-512





Downloads

Rundfunkstaatsvertrag 2009 
Telemediengesetz (TMG)