Landesmediengesetz
Die ADD ist zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen
- die Impressumspflicht bei Druckwerken
- die Verpflichtung zur Angabe der wirtschaftlichen Beteilungsverhältnisse bei periodischen Druckwerken
- die Kennzeichnungspflicht entgeltlicher Veröffentlichungen
- die Ablieferungspflicht von Pflichtememplaren an die "Staatsbibliotheken".

