Vollzug des Kurortegesetz (KOG)
Anträge auf Anerkennung von Gemeinden mit Artbezeichnungen nach dem KOG (z.B. Heilbad, Heilklimatischer Kurort, Luftkurort, Erholungsort, Fremdenverkehrsgemeinde) werden abschließend beurteilt und dem Ministerium für Wirtschaft,Klimaschutz, Energie und Landesplanung entscheidungsreif vorgelegt. Darüber hinaus wird die Erfüllung der den anerkannten Gemeinden erteilten Auflagen, insbesondere die periodische Überprüfung des Klimas und der Luft, überwacht.

