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Foto: Pfertdehuf
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Hufbeschlagrecht


Der Beschlag von Hufen und Klauen ist eine Tätigkeit, die eine staatliche Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied/in erfordert.

Die Qualität der Arbeit der Hufschmiede hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gesunderhaltung von Huf- und Klauentieren. Insofern werden damit auch die Belange des Tierschutzes beachtet.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist zuständig für den Vollzug des Hufbeschlagrechts in Rheinland-Pfalz.

Im Einzelnen:

  • Anerkennung der Einführungslehrgänge unter Vergabe einer Anerkennungs-Nummer

  • Errichtung der Prüfungsausschüsse für die Prüfung zum Hufbeschlagschmied/in und zum Hufbeschlaglehrschmied/in

  • Zulassung zur Prüfung, einschließlich Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall und Prüfungsvorbereitung

  • Aufsicht über die Prüfungsausschüsse

  • Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in

  • Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/in

  • Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschule

 


Ansprechperson

Gertrud Kiesmann
Tel: +49(651) 9494-520






Downloads

Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied 
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung zum Hufbeschlagschmied 

Externe Links

Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen

Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)