Hufbeschlagrecht
Der Beschlag von Hufen und Klauen ist eine Tätigkeit, die eine staatliche Anerkennung als geprüfter Hufbeschlagschmied/in erfordert.
Die Qualität der Arbeit der Hufschmiede hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gesunderhaltung von Huf- und Klauentieren. Insofern werden damit auch die Belange des Tierschutzes beachtet.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist zuständig für den Vollzug des Hufbeschlagrechts in Rheinland-Pfalz.
Im Einzelnen:
- Anerkennung der Einführungslehrgänge unter Vergabe einer Anerkennungs-Nummer
- Errichtung der Prüfungsausschüsse für die Prüfung zum Hufbeschlagschmied/in und zum Hufbeschlaglehrschmied/in
- Zulassung zur Prüfung, einschließlich Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall und Prüfungsvorbereitung
- Aufsicht über die Prüfungsausschüsse
- Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in
- Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/in
- Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschule

