Handwerk
Fachaufsicht
Abgabe von Stellungnahmen von grundsätzlicher Bedeutung gegenüber den nachgeordneten Behörden bzw. dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Meisterprüfungsausschuss
Die ADD richtet nach § 47 Abs. 2 HwO die regional und überregional zuständigen Meisterprüfungsausschüsse bei den vier Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz ein.
Nach § 48 Abs. 6 HwO in Verbindung mit § 334 Abs. 6 Satz 1 HwO kann die ADD nach Anhörung der Handwerkskammer Mitglieder der Meisterprüfungsausschüsse abberufen, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Weiterhin erlässt die ADD Widerspruchsentscheidungen gegen die Bewertung der Meisterprüfungsausschüsse im Meisterprüfungsverfahren und vertritt das Land Rheinland-Pfalz in Verwaltungsstreit- und Amtshaftungsverfahren.
Statistik über die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Handwerksordnung
Die Kreisverwaltungen und die Verwaltungen der kreisfreien Städte verfolgen die Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Handwerksordnung. Zweimal jährlich wird eine Statistik über die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten und die Höhe der verhängten Bußgelder erstellt.

