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Weintrauben
Foto: Harald Eiß, ADD
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Elementarschäden


Die ADD ist zuständig für die Gewährung und Abwicklung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden. Es gibt staatliche Finanzhilfen für Geschädigte im gewerblichen Bereich, aus dem Bereich der Land- und Fortwirtschaft sowie für Privatgeschädigte. Für Privatgeschädigte ist der Träger der örtlichen Sozialhilfe zuständig.

 


Ansprechperson

Peter Berger (gewerblich)
Tel: +49(651) 9494-508

Jörg Morschett (Land/Forstwirtschaft)
Tel: +49(651) 9494-586





Downloads

Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden (Verwaltungsvorschrift) 
Erläuterungen und Verfahrenshinweise zur Verwaltungsvorschrift Elementarschäden  
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für erlittene Elementarschäden am gewerblichen Betrieb 
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für erlittene Elementarschäden im Bereich Land- und Forstwirtschaft 
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für erlittene Elementarschäden bei Privatgeschädigten