Elementarschäden
Die ADD ist zuständig für die Gewährung und Abwicklung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden. Es gibt staatliche Finanzhilfen für Geschädigte im gewerblichen Bereich, aus dem Bereich der Land- und Fortwirtschaft sowie für Privatgeschädigte. Für Privatgeschädigte ist der Träger der örtlichen Sozialhilfe zuständig.

