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Weintrauben
Foto: Harald Eiß, ADD
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Spruchstelle für Flurbereinigung


Durch § 34 des Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 29. September 2010 (GVBl. Nr. 16) wurde die Zuständigkeit für die Spruchstelle für Flurbereinigung auf die ADD übertragen. Diese Regelung trat zum 1. Januar 2011 in Kraft.

Die Spruchstelle für Flurbereinigung wird als eigenständige Organisationseinheit in  der Abteilung 4 – Landwirtschaft, Weinbau, Wirtschaftsrecht eingerichtet.

Die Spruchstelle für Flurbereinigung entscheidet als obere Flurbereinigungsbehörde über Widersprüche gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung und den Flurbereinigungsplan. Sie entscheidet in der Besetzung mit dem Vorsitzenden, einem beamteten und zwei ehrenamtlichen Beisitzern.

Adresse:
Spruchstelle für Flurbereinigung Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz


Ansprechperson

Erich Marx
Tel: +49(6131) 16-2512; Fax: +49(6131) 16-172512
Kontakt:  spruchstelle@mulewf.rlp.de