Vollzug weinrechtlicher Vorschriften
Rheinland-Pfalz ist mit seinen Anbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Rheinhessen und Pfalz Deutschlands größtes Weinbau treibendes Bundesland. Mit unserer Aufgabe im Rahmen der Weinüberwachung streben wir nach optimalem Verbraucherschutz und Schutz der rechtschaffenden Winzer, Weinkellereien und Vermarkter. Hierbei werden wir von der Weinkontrolle und der Weinchemie des Landesuntersuchungsamtes unterstützt.
Das Weinrecht umfasst Anbauregelungen sowie Vorschriften über zugelassene önologische Verfahren, Weinbuchführung, Begleitpapier- und Meldepflichten, Bezeichnung und deren Überwachung einschließlich Sanktionen bezüglich der Erzeugnisse, deren Ausgangsstoff die Weintraube ist.
Bei Beanstandungen, die von der Weinkontrolle, der Weinchemie des Landesuntersuchungsamtes oder von Verbrauchern kommen, treffen wir zentral die notwendigen Entscheidungen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Es wird geprüft, ob evtl eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt oder Maßnahmen erforderlich sind, um die nicht verkehrsfähigen Erzeugnisse vom Markt zu nehmen.

