Vollzug Weinlagengesetz
Neben dem bei Qualitätswein obligatorisch anzugebenden Namen des bestimmten Anbaugebietes (=b. A.) kann auf einem Etikett zudem der Name des Bereiches, einer Großlage oder einer Einzellage deklariert werden, sofern dieser Name in der Weinbergsrolle enthalten ist.
Die Weinbergsrolle wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland Pfalz geführt.
Viele Gründe können dazu führen, eine veränderte Abgrenzung einer bestehenden Lage oder die Arrondierung mehrerer Einzellagen anzustreben. Entsprechende Anträge sind von der jeweiligen kommunalen Verwaltung (Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung) zu stellen und der ADD vorzulegen. Die Anträge werden nach Prüfung mit den erforderlichen Stellungnahmen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten in Mainz zur Entscheidung vorgelegt.
Bei einem derartigen Verfahren empfehlen wir, insbesondere die Landwirtschaftskammer Rheinland Pfalz frühzeitig zu beteiligen. Die weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer werden über die Voraussetzungen und den Verfahrensweg beraten.

