Vorbereitungsdienst für das Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen und für den höheren Agrarverwaltungsdienst in Rheinland-Pfalz
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) koordiniert die Ausbildung der Landwirtschaftsreferendarinnen/ Landwirtschaftsreferendare in Rheinland-Pfalz.
Ziel des Landwirtschaftsreferendariats ist die Qualifizierung von Fach- und Nachwuchsführungskräften für eine Tätigkeit im höheren Dienst der Agrarverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz.
Die mit dem Referendariat erworbenen Qualifikationen sind darüber hinaus auch für Tätigkeiten in anderen Bundesländern, bei der Bundesverwaltung oder der EU förderlich. Ebenso werden sie von vielen Arbeitgebern der Wirtschaft und der Verbände geschätzt.
Die Einstellung der Referendarinnen/Referendare erfolgt bedarfsorientiert über ein formelles Bewerberverfahren. Die gewünschten Fachrichtungen werden ggf. zu Beginn eines Jahres auf der Homepage der ADD unter der Rubrik Stellenausschreibungen sowie in einschlägigen Medien veröffentlicht.
Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst für den höheren landwirtschaftlichen Dienst kann eingestellt werden, wer
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
- ein Studium der Fachrichtungen Agrarwissenschaften, Oenologie oder Gartenbauwissenschaften als konsekutiver Studiengang mit Abschluss Master of Science (M.Sc.) oder ein Diplomstudium abgeschlossen hat und
- eine mindestens einjährige zusammenhängende und für das Lehramt oder den höheren Agrarverwaltungsdienst förderliche berufspraktische Tätigkeit nachweisen kann.
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. Mai, dauert zwei Jahre und umfasst die Ausbildungsabschnitte für das Lehramt und den höheren Agrarverwaltungsdienst. Die Ausbildungsmodalitäten sind in der „Landesverordnung über die Ausbildung und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen und für den höheren Agrarverwaltungsdienst“ vom 14. November 2000 (GVBl RLP Nr. 26/2000, S. 488 ff) geregelt.
Die pädagogische Ausbildung erfolgt an den Staatlichen Studienseminaren für die berufsbildenden Schulen in Mainz oder Trier und schließt mit einer pädagogischen Prüfung als Teilprüfung des zweiten Staatsexamens ab. Während der gesamten Ausbildung sind die Referendarinnen/Referendare einer der vier berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft an den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) zugewiesen.
Mit Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet parallel zur pädagogischen Ausbildung die Ausbildung für den höheren Agrarverwaltungsdienst statt. Neben der Ausbildung in Verwaltungs- und Agrarrecht sowie Hospitationen an Behörden der Agrarverwaltung des Landes erstreckt sich die Ausbildung auch auf die Vermittlung der Grundlagen der Beratung und Weiterbildung. Nach der pädagogischen Prüfung sind die letzten sechs Monate der Referendarausbildung ausschließlich dem Beratungs- und Verwaltungsdienst gewidmet. Die Referendarausbildung endet mit einer umfassenden schriftlichen und mündlichen Prüfung auf dem Gebiet der Beratung und Verwaltung.
Die Referendarinnen/Referendare sind im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Das Beamtenverhältnis endet mit Ablauf des Vorbereitungsdienstes. Ein Anspruch auf Übernahme in den Dienst der Landesverwaltung besteht nicht. Sofern eine Übernahme nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes angeboten werden kann, richtet sich der Einsatzort nach dem jeweiligen Bedarf; der Einsatz ist landesweit möglich.

