Leistungen für die Landwirtschaftsverwaltung
Referat 41 unterstützt die 6 Dienstleistungszentren ländlicher Raum (DLR) insbesondere mit folgenden Dienstleistungen:
- Personal und Aufgabensteuerung sowie Beratung in allen organisatorischen und rechtlichen Fragen Personal und Aufgabensteuerung
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Schulaufsicht über die staatlichen Berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft an den DLR
Die Berufsbildenden Schulen Agrarwirtschaft (BBS Agrarwirtschaft) in Rheinland-Pfalz gibt es an 4 Schulen mit insgesamt 7 Standorten.Die Besonderheit besteht darin, dass die Lehrkräfte auch gleichzeitig mit dem landwirtschaftlichen Versuchswesen bzw der Forschung betraut sind und damit besonders praxisnah unterrichten können.
Die BBS Agrarwirtschaft umfasst die Berufsschule für die Ausbildungsberufe Landwirt, Winzer, Gärtner, Forstwirt und Pferdewirt, die Fachschule Agrarwirtschaft mit den Schwerpunkten Landbau, Weinbau und Oenologie, Gartenbau sowie Agrarbetriebsfachwirt, die agrarwirtschaftliche Berufsfachschule und Berufsoberschule.
Die Schulen sind organisatorisch dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zugeordnet.
Die Schulaufsicht über die BBS Agrarwirtschaft ist im Referat 41 (Landwirtschaft und Weinbau) angesiedelt. Diese umfasst u.a. auch die Überweisung von Schülern an Schulen anderer Bundesländer.
Der Antrag wird über die zuständige Schule gestellt, in deren Schulbezirk der Ausbildungsbetrieb liegt.
(siehe unter: www.dlr.rlp.de - Fachportal Schule - Formularcenter ) -
Koordination der Ausbildung der Landwirtschaftsreferendare
In der Agrarverwaltung von Rheinland Pfalz wird die Personalnachführung im höheren Dienst durch einen eigenständigen Vorbereitungsdienst nach der „Landesvorordnung über die Ausbildung und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an landwirtschaftlichen berufsbildenden Schulen und für den höheren Agrarverwaltungsdienst“ vom 14. November 2000 organisiert.Wichtigste Voraussetzung für diese Ausbildung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master) der Agrarwissenschaften, des Weinbaus/Oenologie, der Gartenbauwissenschaften.
Die Ausbildung erfolgt bedarfsorientiert über ein formelles Bewerberverfahren. Die gewünschten Fachrichtungen sind jeweils den Ausschreibungstexten in den einschlägigen Medien zu entnehmen.
- Qualifikation der Fachkräfte der DLR,
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Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
An den Dienstleistungszentren ländlicher Raum (DLR) und in den Weinbaudomänen wird in Versuchsbetriebe mit einem Maschinenpark, Weinkellereien, Weinlager und Laboreinrichtungen gearbeitet. Nicht nur die Mitarbeiter/innen, sondern auch Schüler und Auszubildende sind dort eingesetzt, bei Weiterbildungsveranstaltungen wird die Technik zur Anschauung für Gruppen herangezogen. Arbeitssicherheit und Unfallschutz ist deshalb oberstes Gebot.Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt deshalb durch
- Beratung, z.B. bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Sicherheitstechnisches Überprüfen von Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren,
- Beobachtung im Betrieb durch regelmäßige Begehungen, dabei sollen sie u.a. auch auf sicherheitstechnische Mängel und die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung achten,
- Information und Motivation der Beschäftigten, z.B. indem sie darauf hinwirken, dass die Beschäftigten vorhandene Schutzeinrichtungen benutzen.
Grundlage dazu ist das Arbeitssicherheitsgesetz.
- Haushaltsaufstellung und Vollzug.

