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Weintrauben
Foto: Harald Eiß, ADD
Startseite  >  Landwirtschaft, Weinbau, Wirtschaftsrecht  >  Landwirtschaft und Weinbau  >  Förderung der privaten Beratung in der Landwirtschaft

Förderung der privaten Beratung in der Landwirtschaft


Landwirtschaftliche Betriebe können private Beratung in Anspruch nehmen, um ihre unternehmerischen Kompetenzen weiter zu verbessern,  um wettbewerbsfähiger zu werden und um besonders umwelt-,  tier- und qualitätsgerecht zu produzieren. Die private Beratung  kann  vom Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert werden. Die Förderung wird auf Grund der EG-Verordnung Nr. 1857/2006 vom 15.12.2008 für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen in landwirtschaftlichen Betrieben im Bereich der Primärproduktion gewährt. Die Beratungsanbieter müssen besonders qualifiziert sein; sie müssen vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten im Vorfeld anerkannt werden. Eine Förderung der Beratungsleistungen kann danach bei der ADD beantragt werden.


Die Förderungsrichtlinien, den Antrag zur Anerkennung als Beratungsanbieter, den Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen (gleichzeitig Verwendungsnachweis) können Sie sich rechts herunterladen.


Ansprechperson

Patrizia Sorgen
Tel: +49(651) 9494-516






Downloads

Förderungsrichtlinien Verwaltungsvorschrift 
Antrag und Verwendungsnachweis 2012 
Muster Beschreibung eines Beratungsprojektes mit Modulen 
Muster Beschreibung eines Beratungsprojektes  
Anerkannte Beratungsanbieter 2012 
Antrag bzw Folgeantrag zur Anerkennung als Beratungsanbieter 
Anerkannte Projekte