Cross Compliance Kontrollen im Weinbau
Seit dem Jahr 2008 wird das von der EU vorgeschriebene Kontroll- und Sanktionssystem auch im Weinbaubereich durchgeführt. Das EG-Recht schreibt systematische Vor-Ort-Kontrollen bei mindestens 1 % der Betriebsinhaber mit Antrag auf Direktzahlungen vor. Für die Kontrollen kommen dabei in Rheinland-Pfalz Weinbaubetriebe in Betracht, die aus EU-Programmen u. a. Steillagenförderung und Agrarumweltmaßnahmen (z.B. Pheromonanwendung im Pflanzenschutz), Beihilfen erhalten.
Die Kontrollauswahl der Betriebe erfolgt teils nach Risikogesichtspunkten und teils nach dem Zufallsprinzip.
Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt in der Prüfung der Einhaltung von Hygienestandards (strikte Trennung der Weinbauerzeugnisse von Treibstoffen, Bioziden oder Abfällen), der Dokumentation der Verwendung von Bioziden sowie der korrekten Führung der Herbstbücher während der Weinlese. Vor Ort werden diese Kontrollen von den Weinkontrolleuren des Landesuntersuchungsamtes durchgeführt. Das Referat 41 als Fachrechtsreferat für das Weinrecht organisiert und steuert die weitere Abwicklung.
Im Falle festgestellter Verstöße werden die Fördermittel gekürzt oder sogar gänzlich gestrichen. Die Bewertung eines Verstoßes ist abhängig von Häufigkeit, Ausmaß, Schwere und Dauer des Verstoßes. So führt ein leichter Verstoß zu einer 1%-igen, ein mittlerer zu einer 3%-igen und ein schwerer Verstoß zu einer 5%-igen Kürzung.

