Beratung Weinrecht
Wir beraten die Weinwirtschaft bei rechtlichen Fragen zur Weinbereitung und Bezeichnung weinbaulicher Erzeugnisse, um den Fragestellern insbesondere im Sinne einer präventiven Weinüberwachung Rechtssicherheit zu geben.
Auf dem Markt präsentieren sich vielfältige weinbauliche Erzeugnisse. Es geht nicht nur um Wein, Sekt und Perlwein, sondern wir beschäftigten uns auch mit Weinschorle, aromatisierten weinhaltigen Getränken, wie z.B. Glühwein, Weincocktails oder auch teilweise gegorenem Traubenmost, bekannt als "Federweißer" oder "Rauscher".

