Landwirtschaft und Weinbau
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Landwirtschaft
Referat 41 hat die Dienst- und Fachaufsicht für die nachgeordneten landwirtschaftlichen Dienststellen, die Dienstleistungszentren ländlicher Raum (DLR). Ein Aufgabenschwerpunkt liegt dabei in der Personal- und Aufgabensteuerung. Die ADD koordiniert die Personalplanung und -entwicklung für die DLR. Der Dienstleistungsauftrag der DLR besteht darin, die Unternehmen aus Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau durch Lehre (Aus- und Fortbildung), Beratung sowie Forschungs- und Versuchswesen zu unterstützen;
Als Beispiel für die Aufgabenvielfalt der DLR sei das Bienen- und Imkereiwesen erwähnt. Die DLR sollen in die Lage versetzt werden, Dienstleistungen von hoher Qualität erbringen zu können, ohne dass dafür öffentliche Mittel übermäßig eingesetzt werden müssen; wichtige Stichworte, die unsere Tätigkeit bestimmen, sind: Effizienzsteigerung, Nutzung von Synergien und Verschlankung der Verwaltung. Zur allgemeinen Dienstaufsicht zählen organisatorische und rechtliche Angelegenheiten, sowie die Prüfung der in die DLR eingebetteten Staatsweingüter. Im Rahmen der Versuchs- und Forschungsarbeiten der DLR werden unter anderem technische Neuerungen entwickelt, die für die Agrarwirtschaft wirtschaftliche Vorteile bringen. Die ADD klärt in diesem Zusammenhang die rechtlichen Fragen rund um den Schutz und die Verwertung von Patenten, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern sowie Sorten. -
Wir nehmen außerdem die Aufgaben der oberen Landwirtschaftsbehörde bei der Umsetzung des Grundstücksverkehrsgesetzes (z.B. Genehmigung von notariellen Kaufverträgen) wahr und wickeln zahlreiche staatliche Fördermaßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich ab (z.B. F&E-Projekte).
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Weinbau
Das vermutlich älteste Weinrecht (ca. 1000 J vor Chr.) wurde im vorderen Orient in eine Steinplatte geritzt und lautete: „Du sollst den Wein deines Nachbarn nicht verzaubern!“ Bundesweit gesehen liegen rund 2/3 der Rebflächen in Rheinland-Pfalz. Zudem ist Rheinland-Pfalz Hauptstandort der deutschen Kellereibranche. Die ADD ist landesweit zuständig für die „Weinüberwachung“, d.h. für die Einhaltung und den Vollzug weinrechtlicher Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Landes.

