Ländliche Bodenordnung
Die Ländliche Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ist zu einem umfassenden Instrument zur Entwicklung der Ländlichen Räume geworden und besonders geeignet, die Ziele der Landentwicklung sozialverträglich umzusetzen.
In Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden neben der Verbesserung der Agrarstruktur Maßnahmen zur Entwicklung des Ländlichen Raumes wie z.B. Maßnahmen der Dorferneuerung, des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes umgesetzt.
Folgende Aufgaben hat die ADD in Zusammenhang mit Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz:
- Dienst- und Fachaufsicht über die Abteilungen Landentwicklungen sowie die Abteilung Technische Zentralstelle der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR)
- Bearbeitung von Grundsatzfragen in Bodenordnungsverfahren
- Abstimmung und Überwachung des Arbeitsprogramms Bodenordnung
- Planfeststellung und Plangenehmigung der Wege- und Gewässerpläne und der Anlagenpläne
- Prüfung und Genehmigung der Flurbereinigungspläne
- Genehmigung von Finanzierungsplänen und Mittelbewirtschaftung
- Genehmigung der Vermessungskonzepte
- Widerspruchsbehörde als obere Flurbereinigungsbehörde
Links:
- Dienstleistungszentren Ländlicher Raum
- Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
- Landentwicklung
- Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz
- Verfahrensübersicht
aller in Rheinland-Pfalz in Bearbeitung befindlicher Flurbereinigungsverfahren
DLR Westerwald-Osteifel
DLR Eifel
DLR Rheinpfalz
DLR Mosel
DLR Westpfalz
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - Ablauf eines Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
- Verfahrensarten

