Integrierte Ländliche Entwicklung
Die aktuellen Vorstellungen der „Integrierten Ländlichen Entwicklung“ haben seit Ende 2004 einige wichtige Neuerungen im Rahmen der EU-Bund-Länder finanzierten Förderung der ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz mit sich gebracht.
So sind mit den neuen Fördergegenständen bzw. –instrumenten
- der Erarbeitung Integrierter Ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK) i. d. R. auf der Gebietsbasis von 1 bis 2 Verbandsgemeinden
- der Durchführung eines auf das ILEK nachfolgenden Regionalmanagements (RM) in einer definierten (erweiterten) Region
- der Durchführung von Bodenordnungsverfahren und
- der Förderung bestimmter investiver Maßnahmen (in Regionen mit agrarstrukturellen oder allgemeinen wirtschaftlichen Defiziten)
- neue Perspektiven für die Entwicklung der ländlichen Räume vorhanden.
Die ADD steuert administrativ den Einsatz der Instrumente ILEK und Regionalmanagement auf Landesebene, wickelt ihn finanziell ab und wirkt bei der operativen Umsetzung vor Ort mit.
Die fachliche Begleitung und Koordinierung der ILEK-Erarbeitung und des Regionalmanagements liegt bei dem zuständigen DLR
Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK)
Im Gegensatz zu den bisherigen Entwicklungsplanungen, die vorrangig landwirtschaftliche Problemlösungen zum Gegenstand hatten, bieten die ILEK den regionalen Akteuren die Chance, gemeinsam Visionen, Strategien und Maßnahmen zur Entwicklung ihrer Region zu erarbeiten und zielgerichtet umzusetzen.
Diese sollen im Besonderen die Land- und Forstwirtschaft mit den anderen Bereichen der regionalen Wirtschaft verknüpfen.
Wichtig ist es, im Rahmen der ILEK-Erarbeitung für die betrachtete Region eine integrierte Entwicklungsstrategie festzulegen, die für die nächsten 5 bis 10 Jahre spezielle Handlungsfelder aufzeigt. Zu konkretisieren ist die Entwicklungsstrategie durch die Festlegung von Schwerpunktaufgaben, die Vereinbarung von Handlungszielen und Projekten, die damit zur Verbesserung der regionalen Wertschöpfung im ländlichen Raum beitragen.
Regionalmanagement (RM)
Mit der Durchführung des unmittelbar auf das ILEK folgende Regionalmanagement – ILEK und RM sind aufeinander abgestimmte Bausteine - wird die Möglichkeit geschaffen, die Umsetzung der in den ILEK entwickelten Leit- bzw. Schwerpunktprojekte unter intensiver Vernetzung der regionalen Akteure zu koordinieren und die festgelegten zentralen Projekte in einem Zeitraum von 3 bzw. 5 Jahren zu realisieren.
Durch ILEK und Regionalmanagement sollen Synergieeffekte erzielt, vorhandene Chancen genutzt und neues Potential zur Entwicklung des ländlichen Raumes unter Einbeziehung der regionalen Akteure erschlossen werden.
Ländliche Bodenordnung
Als umsetzungsorientiertes Instrument kommt der ländlichen Bodenordnung auch die Aufgabe zu, durch Zusammenwirken mit der Landwirtschaft, den Grundstückseigentümern und den jeweiligen Maßnahmeträgern die nutzungs- und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes zu schaffen. Die Förderung des Flächenerwerbs im Rahmen von Bodenordnungsverfahren durch die ADD im Rahmen der „Aktion Blau“ bzw. des „Naheprogramms“ dienen dabei dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei gleichzeitiger Umsetzung sowohl landespflegerischer als auch wasserwirtschaftlicher Ziele, so z. B. auch der Umsetzung der Ziele und Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Die zusätzliche Förderung des „Ökoflächenerwerbs einschließlich der Pflege dieser Flächen“ durch die ADD komplettiert die Bedeutung des Flächenerwerbs als Teilaufgabe der Integrierten Ländlichen Entwicklung, so z. B. auch im Sinne der landesweiten Biotopvernetzung.
Bestimmte investive Maßnahmen
Im Rahmen der Förderung der Ländlichen Entwicklung können unter bestimmten Voraussetzungen einzelne investive Maßnahmen gefördert werden. Dies sind:
- der Neubau oder die Befestigung von landwirtschaftlichen Wegen
- die Anlage von Schutzpflanzungen und vergleichbaren landwirtschaftsverträglichen Anlagen im Zusammenhang mit der Land und Forstwirtschaft
- stationäre Transporteinrichtungen zur Erschließung von Rebflächen in Steillagen
- die Instandsetzung von Weinbergsmauern zum Erhalt landschaftsprägender Rebflächen in Steillagen.
Zuständige Bewilligungsbehörde ist das jeweilige DLR.
Die Förderbestimmungen sind in der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung“ enthalten.

