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Foto: verschiedene Wein- und Sektflaschen
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Weinmarktordnung (WMO)


Zu den Fördermaßnahmen im Bereich der Weinmarktordnung zählen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und 555/2008 die Förderung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (Umstrukturierungsbeihilfe) und die Gewährung einer Unterstützung zur Hagelversicherung von Rebflächen. Hierbei handelt es sich um von der EU zu 100 Prozent finanzierte Beihilfen.

Der Förderzweck der Umstrukturierungsmaßnahmen besteht darin, dass zum einen eine Anpassung der Rebsorten im Betrieb an die aktuelle Marktsituation und zum anderen die Verbesserung der Bewirtschaftung der Rebflächen durch Optimierung von Zeilenbreite, Stockabstand, Unterlage und Erziehungsform erfolgen soll. Durch die Maßnahmen sollen die Produktionskosten verringert, die Qualität verbessert, aber auch nach Vorgaben der EU das Produktionspotential verringert werden.

Die Gewährung einer Unterstützung zur Hagelversicherung von Rebflächen kann dazu beitragen, das Erzeugereinkommen zu sichern. Durch Hagelschläge können Weinbaubetriebe erhebliche Einkommensverluste erleiden. Eine versicherungsgestützte Schadensregulierung sichert trotz eines teilweisen oder sogar vollständigen Ernteverlustes den Erzeugern ein gewisses Einkommen.

Die ADD ist Fachaufsichtsbehörde über die für die Durchführung der Weinmarktordnung zuständigen Kreisverwaltungen. Vorrangiges Ziel ist deren Unterstützung zur einheitlichen Umsetzung der EU-Förderung in diesem Bereich.

Weitere Informationen und Richtlinien zur Weinmarktordnung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten.


Ansprechperson

Reimund Lutz
Tel: +49(651) 9494-616

Heike Leinenweber
Tel: +49(651) 9494-615





Richtlinien und Antragsunterlagen

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