Veterinärprüfdienst
Der Veterinärprüfdienst der ADD ist nach dem Landestierseuchengesetz zuständige Behörde für die Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Einhaltung der Kennzeichnungs- und Registriervorschriften in Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegen haltenden Betrieben und für die Verhängung von damit zusammenhängenden Sanktionen.
Korrekte Kennzeichnungs-, Meldungs- und Aufzeichnungspflichten dienen der Nachverfolgbarkeit von Tieren und Lebensmitteln vor dem Hintergrund einer effektiven Tierseuchenbekämpfung.
Wichtig für alle Tierhalter (einschließlich Hobbytierhalter, Viehhandelsunternehmen und Schlachtstätten) ist vor allem die Einhaltung der Vorschriften nach der Viehverkehrsverordnung, abrufbar unter folgendem Link:
Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen überprüft der Veterinärprüfdienst, ob die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt angezeigt wurde, die Tiere ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, das im Betrieb vorliegende Bestandsregister vollständig und aktuell geführt ist und ob die erforderlichen Meldungen z.B. von Tierbewegungen an die zentrale Datenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tiere) erfolgt sind. Werden Verstöße gegen geltendes Recht festgestellt, führt dies zu Kürzungen der EU-Direktzahlungen bei Antrag stellenden Betrieben und kann bei allen Tierhaltern mit einem Bußgeld geahndet werden.
Merkblätter zu den wichtigsten Bestimmungen und Vordrucke der in den Betrieben vorzuhaltenden Bestandsregister und Begleitdokumente stehen zum Download bereit. Die Vordrucke der Bestandsregister sind als Excel-Dateien mit mehreren Tabellenblättern abrufbar und können durch entsprechende Formatierung den Bedürfnissen der einzelnen Betriebe angepasst werden.

