Betriebsprämie
Die Betriebsprämie bildet die I. Säule der Agrarförderung aus dem Bereich der Direktzahlungen. Sie wurde im Jahr 2005 erstmals eingeführt.
Mit Einführung der Betriebsprämie wurde eine weitgehende Entkoppelung der Förderung von der landwirtschaftlichen Produktion realisiert. Zeitgleich wurde der Erhalt der Beihilfe mit der Einhaltung von fachrechtlichen Bestimmungen (Cross Compliance) verknüpft.
Die Betriebsprämie wird auf der Grundlage förderfähiger Flächen und der mit diesen Flächen aktivierten Zahlungsansprüche gewährt. Der Wert der Zahlungsansprüche generiert sich aus flächenbezogenen und betriebsindividuellen Elementen.
Das Referat 43 übt für den Bereich der Betriebsprämie die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungen aus. Vorrangiges Ziel ist deren Unterstützung zur Erreichung einer einheitlichen Umsetzung der EU-Förderung.
Anträge und Merkblätter zur Betriebsprämie können Sie sich auf unserer Seite Antragsunterlagen herunterladen.
